Common questions

Wie kann ich das Vereinsregister einsehen?

Wie kann ich das Vereinsregister einsehen?

Das Vereinsregister, das beim Amtsgericht geführt wird, ist öffentlich, so dass es von jedermann eingesehen werden kann. Auch kann jeder der es möchte, Abschriften von den Eintragungen anfordern. Im Falle eines elektronisch geführten Vereinsregisters wird ein Ausdruck mit einer amtlichen Unterschrift angefertigt.

Welche Vereine stehen im Vereinsregister?

Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim Amtsgericht geführt wird. Es verzeichnet alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Aufgeführt wird dafür der Name des Vereins, die Vereinssatzung und die zur gesetzlichen Vertretung ermächtigten Vorstandsmitglieder.

Wer führt das Vereinsregister?

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, die Vereinsregister zu zentralisieren. Berlin hat beispielsweise ein zentrales Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg errichtet. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger.

Wo finde ich die Vereinssatzung?

Das Vereinsregister finden Sie in der Regel im jeweiligen Amtsgericht. Da das Vereinsregister öffentlich ist, brauchen Sie keinen besonderen Grund, um eine Abschrift anzufordern. Gehen Sie einfach zum Amtsgericht oder rufen Sie dort an, um eine Kopie der Abschrift zu bekommen.

Welche Pflichten hat ein Verein?

Dazu zählen die Treuepflicht, also die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern und vereinsschädigendes Verhalten zu unterlassen, die in der Satzung vorgesehenen Mitgliedsbeiträge zu leisten, aber auch die Bereitschaft zur Übernahme von Vereinsämtern.

Wie ist ein EV aufgebaut?

Für die Gründung eines e.V. sind mindestens drei Mitglieder erforderlich, für die Eintragung sieben. Die weiteren Mitglieder können also zwischen Gründung und Eintragung beitreten. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken. Das Vereinsregister überprüft das aber nicht regelmäßig.

Was ist ein Auszug aus dem Vereinsregister?

Das Vereinsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative Publizität). Daher kann jeder aus dem Vereinsregister ohne Begründung einen Auszug (Vereinsregisterauszug bzw. VR-Auszug) oder Ausdruck (Vereinsregisterausdruck bzw. VR-Ausdruck) über eine Eintragung anfordern.

Was kostet bei einem Verein eine Satzungsänderung beim Amtsgericht?

Die dabei anfallenden Kosten belaufen sich auf etwa 50,- EUR (siehe Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Nr. 13101). Bei einer Satzungsänderung sollten Sie neben dem Protokoll der Mitgliederversammlung ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen.

Wie ist die Eintragung in das Vereinsregister zulässig?

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat, § 55 Abs. 1 BGB – § 55 Abs. 1 BGB. § 55 Abs. 1 BGB: „Die Eintragung eines Vereins der im § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgerichte zu geschehen, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hat.“ .

Wie kann man eingetragenes Vereinsregister abrufen?

Vereinsregisterauszug für einen eingetragenen Verein (e.V.) abrufen. Das Vereinsregister ist öffentlich. Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke können ganz einfach online abgerufen werden. Im Vereinsregister findet man: Die Daten zum gesuchten Verein, eingetragener Name; Datum aller Änderungen

Wie wird die Vereinsregisterverordnung geführt?

Die Vereinsregisterverordnung wird bei den örtlichen Amtsgerichten geführt. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, die Vereinsregister zu zentralisieren. Berlin hat beispielsweise ein zentrales Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg errichtet.

Wie kann das Vereinsregister geführt werden?

Das Vereinsregister kann nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 55a BGB) elektronisch geführt werden. Mit der Eintragung ist der Verein ein eingetragener Verein und führt das Kürzel e. V. Die Einsicht in das Register steht jedermann offen.